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   OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17   

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OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17 (https://dejure.org/2018,8934)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.04.2018 - 8 U 250/17 (https://dejure.org/2018,8934)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. April 2018 - 8 U 250/17 (https://dejure.org/2018,8934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    BU-Versicherung - fingiertes Anerkenntnis bei Ablehnung Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 S. 1; BUZ § 7
    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungspflicht obwohl die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsdauer nach einem fingierten Anerkenntnis des Versicherers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Das kann nicht deshalb anders zu beurteilen sein, nur weil die Beklagte jedenfalls im Ergebnis pflichtwidrig von einem Anerkenntnis Abstand genommen hat und ihr Versicherungsnehmer deshalb zur Erhebung einer Klage gezwungen war (vgl. BGH VersR 2007, 1398; BGH VersR 1989, 1182).

    " Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.

    Von diesen Regeln soll er sich durch die unberechtigte Leistungsablehnung nicht freistellen können (BGH VersR 1989, 1182, 1183).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Ausreichend ist vielmehr der Vortrag im Rechtsstreit selbst, dass und ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist, aus welchen veränderten Umständen sich dies ergibt und dass damit der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen wieder entfallen ist (vgl. BGH VersR 2000, 171; OLG Karlsruhe RuS 2015, 81).

    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14; Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).

    Hiergegen spricht auch, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Versicherers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. September 2014 (Az. 12 U 204/14) mit Beschluss vom 17. Februar 2016 (Az. IV ZR 425/14) zurückgewiesen hat.

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Der Senat verkennt nicht, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24. Oktober 2006 (Az. 12 U 109/06) eine abweichende Auffassung vertreten hat.

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat von einem tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2006 (Az. 12 U 109/06) ab.

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00

    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14; Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).

    " Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Dies hätte lediglich gerechtfertigt, mit dem Anerkenntnis zugleich einen Einstellungsbescheid zu verbinden (vgl. BGH VersR 2007, 777; BGH VersR 1998, 173; BGH VersR 1993, 562; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 6).

    Kam es dementsprechend bis September 2015 nicht zu einer Mitteilung im Sinne von § 9 BUZ, ist die Beklagte jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin zur bedingungsgemäßen Leistung verpflichtet (vgl. BGH VersR 1993, 562).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Aus Sinn und Zweck der Klausel ergibt sich jedoch, dass in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung für die Leistungseinstellung gegeben werden muss (vgl. (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721).

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Die Erklärung beinhaltet den Feststellungsantrag, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge eines außerprozessualen Ereignisses erledigt hat (vgl. BGH NJW 2002, 442).
  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. Januar 2010 (Az. IV ZR 111/07) zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06

    Anerkenntnis der vertraglichen Leistungspflicht eines Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Diese Auffassung wird gestützt durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 18. April 2007 (Az. 5 U 180/06).
  • LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12

    BU-Versicherung- Befristung Anerkenntnis Leistungspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
    Es ist dementsprechend auch seine Aufgabe, eine bereits wieder eingetretene Berufsfähigkeit im Rahmen seiner Ermittlungen festzustellen und ggf. ein auf den Zeitraum der Berufsunfähigkeit beschränktes Anerkenntnis abzugeben (eine solche Möglichkeit bejahend: Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., L, IV, Rn. 40; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 173, Rn. 9; a. A.: OLG Saarbrücken ZfSch 2017, 459; LG Dortmund VersR 2016, 980; LG Berlin VersR 2014, 1196; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl., § 173 Rn. 8).
  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines

  • BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Beschwerdewerts nach

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

  • OLG Köln, 16.11.2012 - 20 U 15/11

    Pflicht des Antragstellers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

  • LG München I, 20.04.2017 - 23 O 12413/15

    Berufsunfähigkeit - Pflicht des Versicherers zur Anerkennung der Leistungspflicht

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Eine Auffassung geht davon aus, dass ein befristetes Anerkenntnis auch rückwirkend ausgesprochen werden kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 U 493/20, BeckRS 2021, 17997 Rn. 11; OLG Hamm VersR 2016, 1361 unter 1 [juris Rn. 22 i.V.m. Rn. 5]; OLG Celle, Urteil vom 9. April 2018 - 8 U 250/17, BeckRS 2018, 5569 Rn. 50 - obiter dictum; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl. Kap. 12 Rn. 43 ff.; ders. in Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VVG 4. Aufl. § 173 Rn. 27; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 173 Rn. 19, 27; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl. § 173 Rn. 9; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 173 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2019 - 4 U 8/17

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen unwirksamer Widerrufsbelehrung vor

    Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung, die auch noch im Rechtsmittelverfahren abgegeben werden kann (vgl. Zöller/Althammer, ZPO, 32. Auflage, § 91a Rn. 36 ff.), enthält den von Amts wegen auszulegenden Feststellungsantrag, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge eines außerprozessualen Ereignisses erledigt hat, womit sich diese Feststellungsklage auf das Kosteninteresse richtet und woraus zugleich ihr Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO folgt; die Begründetheit des Feststellungsantrages richtet sich sodann danach, ob und inwieweit die ursprünglich erhobene Klage ihrerseits zulässig und begründet war (siehe nur OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17, juris Rn. 101 mwN).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung:

    Die einseitig gebliebenen Erledigungserklärungen der Klägerin enthalten den auch stets von Amts wegen auszulegenden Feststellungsantrag, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge eines außerprozessualen Ereignisses erledigt hat, womit sich die jeweilige Feststellungsklage nur noch auf das Kosteninteresse richtet und woraus zugleich ihr Feststellungsinteresse folgt; die Begründetheit des jeweiligen Feststellungsantrages richtet sich sodann danach, ob und inwieweit die ursprünglich erhobene Klage ihrerseits zulässig und begründet war (siehe nur OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17, juris Rn. 101 mwN).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16

    Vorgehen bei Rückabwicklung eines Darlehensvertrags

    aa) Die jeweilige Erledigungserklärung, die auch noch im Rechtsmittelverfahren abgegeben werden kann (vgl. Zöller/Althammer, ZPO, 32. Auflage, § 91a Rn. 36 ff.), enthält den von Amts wegen auszulegenden Feststellungsantrag, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge eines außerprozessualen Ereignisses erledigt hat, womit sich diese Feststellungsklage auf das Kosteninteresse richtet und woraus zugleich ihr Feststellungsinteresse folgt; die Begründetheit des Feststellungsantrages richtet sich sodann danach, ob und inwieweit die ursprünglich erhobene Klage ihrerseits zulässig und begründet war (siehe nur OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17, juris Rn. 101 mwN).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2019 - 4 U 48/17

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Auslegung und Zulässigkeit eines

    Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Klägers bezüglich des erstinstanzlich gestellten Feststellungsantrages zu 1., dessen Erfolg die Beklagte mit der Berufung angreift, konnte auch noch im Rechtsmittelverfahren abgegeben werden (vgl. Zöller/Althammer, ZPO, 32. Auflage, § 91a Rn. 36 ff.); sie enthält den auch stets von Amts wegen auszulegenden Feststellungsantrag, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge eines außerprozessualen Ereignisses erledigt hat, womit sich diese Feststellungsklage auf das Kosteninteresse richtet und woraus zugleich ihr Feststellungsinteresse folgt; die Begründetheit des Feststellungsantrages richtet sich danach, ob und inwieweit die ursprünglich erhobene Klage ihrerseits zulässig und begründet war (siehe nur OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17, juris Rn. 101 mwN).
  • LG Verden, 15.11.2017 - 8 O 335/14

    BU-Zusatzversicherung - Berufsunfähigkeit wegen Erkrankung

    Das anliegende Urteil wurde durch Urteil des OLG Celle - 8 U 250/17 - vom 09.04.2018 teilweise abgeändert.
  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 68/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des

    Auch die hinsichtlich des ursprünglichen Feststellungsantrages zu 1. einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Kläger enthält den bereits von Amts wegen auszulegenden Feststellungsantrag, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge eines außerprozessualen Ereignisses erledigt hat, womit sich die jeweilige Feststellungsklage nur noch auf das Kosteninteresse richtet und woraus zugleich ihr Feststellungsinteresse folgt; die Begründetheit des jeweiligen Feststellungsantrages richtet sich sodann danach, ob und inwieweit die ursprünglich erhobene Klage ihrerseits zulässig und begründet war (siehe nur OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17, juris Rn. 101 mwN).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2020 - 7 U 203/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer - jedenfalls im Ergebnis - pflichtwidrig von einem Anerkenntnis Abstand genommen, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag abgelehnt hat und der Versicherungsnehmerin deshalb zur Erhebung einer Leistungsklage gezwungen gewesen war (BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - IV ZR 3/05 -, VersR 2007, 1398, Tz. 5; OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17 -, DStR 2018, 1887, Tz. 57).
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